Konditionen

Die Karrenbauer GmbH übernimmt es, die in der beigefügten Liste enthaltenen Gegenstände im Namen und für Rechnung des Einlieferers, zu den Versteigerungsbedingungen der Karrenbauer GmbH, deren Kenntnis vom Einlieferer hiermit bestätigt wird, zu versteigern. Das Auktionshaus behält sich auch nach Vertragsabschluss und Übernahme vor, Objekte zurückzuweisen, wenn sich Zweifel bezüglich der Eigentumsverhältnisse, der Echtheit, des Wertes oder der Qualität herausstellen sollten.

Die Auktion findet voraussichtlich im Monat __________________ in Konstanz – oder an einem vom Versteigerer zu benennendem Ort und Zeitpunkt – statt. Der Einlieferer akzeptiert eine Änderung des Versteigerungsortes sowie eine Verschiebung des Zeitpunkts um bis zu drei Monate. Dieser Vertrag wird gemäß der Verordnung über gewerbsmäßige Versteigerungen vom 12.  Januar 1961 (BGBI. I S. 43ff) abgewickelt.

 

Im Übrigen wird folgendes vereinbart:

  1. Der Einlieferer versichert, dass er verfügungsberechtigter Eigentümer der zur Versteigerung gelangenden Gegenstände ist bzw. berechtigt ist, im Namen des von ihm benannten Eigentümers zu handeln.
  2. Die eingelieferten Objekte sind gebraucht. Der Einlieferer haftet für alle Sach- und Rechtsmängel der Gegenstände, mit der Maßgabe, dass die Verjährungsfrist erst mit der Übergabe der Sachen an den Ersteigerer beginnt.
  3. Der Einlieferer verpflichtet sich, für den Auftrag MwSt. abzuführen, sofern er MwSt.-pflichtig ist; dies gilt auch für die Einfuhrsteuer aus anderen Ländern. Die Einlieferungsgebühr/Provision enthält die aktuelle MwSt. in DE. Bei Ausfuhr von Ware aus CH wird die Ausfuhrumsatzsteuer (derzeit 8,1%) hälftig zwischen Einlieferer und Käufer geteilt.
  4. Der Einlieferer wird das Versteigerungsgut auf seine Rechnung und Gefahr Werden im Vorfeld einer Abholung Fotos einzelner Objekte übermittelt und werden diese Objekte vom Auktionshaus als Einlieferung akzeptiert, so verpflichtet sich der Einlieferer alle diese Gegenstände einzuliefern. Im Großraum Konstanz bieten wir den Service einer kostenlosen Abholung. Großmöbel, Gegenstände mit einem Gewicht >20kg oder Gegenstände mit Übermaßen werden durch eine Spezialtransportfirma auf Rechnung des Einlieferers abgeholt. Bei Eigeneinlieferung müssen die notwendigen Tragehilfen gestellt werden.
  5. Das Versteigerungsgut wird in den Lagerräumen der Karrenbauer GmbH in D oder CH kostenlos bis zur Abwicklung des Versteigerungstermins sowie Nachverkaufszeiten aufbewahrt.
  6. Der Versteigerer schließt obligatorisch für Rechnung des Auftraggebers eine spezielle Auktionsversicherung ab, die das entgegengenommene Gut im Rahmen dieses Vertrages gegen alle Gefahren bis zur Abholung durch den Käufer oder Rückabholung versichert. Die Rahmen der Gemälde sind dabei nicht versicherbar. Die Höhe der Prämie beträgt derzeit 1% vom vereinbarten Ausrufpreis. Der Einlieferer besitzt gegen die Karrenbauer GmbH keine höheren Ansprüche als die Karrenbauer GmbH gegenüber dem Versicherer. Der Versteigerer haftet für sonstige Schäden an der Auktionsware nur, wenn ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen ist.
  7. Die Gegenstände werden nach Maßgabe der vorgelegten und vom Einlieferer akzeptierten Versteigerungsbedingungen zugeschlagen. Sie werden nach der Einlieferung durch den Versteigerer und seinen Experten in Ruhe geschätzt und es wird ein Ausrufpreis ermittelt, der den aktuellen Preisen des Antiquitäten- und Kunstmarktes folgt. Dieser Ausrufpreis wird – da er stets so hoch wie möglich gesetzt wird – prinzipiell vom Einlieferer akzeptiert, da er den sorgfältig ermittelten Marktpreisen entspricht. Der Einlieferer bekommt eine Auflistung der Auktionsobjekte und deren Preise bis mindestens drei Tage vor Auktion. Widerspricht der Einlieferer diesen Ausrufpreisen, so wird diese Einlieferung nicht angenommen/nicht auktioniert und es werden 10% der Ausrufpreise als Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt. Ausrufpreise unter € 120 gelten prinzipiell als unlimitiert und werden in der Auktion bei Bedarf auch wesentlich niedriger ausgerufen, der Versteigerer erteilt den Zuschlag nach pflichtgemäßem Ermessen. Mit dem Einlieferer können in Ausnahmefällen höhere Ausrufpreise für den Zuschlag vereinbart werden. Liegt das vom Einlieferer gewünschte Limit um mehr als 10% über den von uns sorgfältig ermittelten Ausrufpreisen, so wird bei nicht erfolgtem Verkauf und Rücknahme des Objektes durch den Einlieferer die entgangene Provision und das entgangene Käuferaufgeld berechnet. Das gilt auch, wenn ein Objekt nach Redaktionsschluss des jeweiligen Katalogs zurückgezogen wird. Wird ein vereinbartes Limit nicht erreicht, kann der Versteigerer den Gegenstand unter Vorbehalt zuschlagen.
  8. Der Versteigerer berechnet dem Einlieferer als Provision pro Aufrufnummer netto 21% für die Bewertung der Objekte, deren Beschreibung, die Bewerbung in geeigneten Medien. Zur Provision berechnen wir die gesetzliche MwSt. in Höhe von 19%, d.h. in Summe beträgt die Einliefergebühr 25% des Zuschlagpreises. Bei einem Direktverkauf oder bei speziellen Auktionsarten mit der Regel Zuschlagpreis = Kaufpreis bezieht sich die Einliefergebühr auf den Kaufpreis abzgl. Käuferprovision.
  9. Versteigerungsgut, welches der Einlieferer selbst oder durch einen Dritten für sich ersteigert, gilt als an Fremde veräußert und unterliegt den Versteigerungsbedingungen
  10. Die Einstellung in den Online-Katalog im Internet ist für alle Objekte verbindlich. Für Onlinestellung und Fotografie berechnen wir € 8 netto pro Los (d.h. für Konvolute fällt die Gebühr nur ein Mal an).
  11. Für Objekte, die für den Verkauf zu reinigen sind, berechnen wir pro Objekt eine Reinigungsgebühr in Höhe von mindestens € 5, je nach Aufwand. Für zerbrechliche Gegenstände berechnen wir eine Handlings-Gebühr. Bei einem Porzellanservice für sechs Personen bspw. beträgt die Handlings-Gebühr € 30.
  12. Nach Ende der Versteigerung ist die Karrenbauer GmbH berechtigt, die in der Versteigerung nicht veräußerten Objekte zum Ausrufpreis/Limit 50 Tage lang frei zu verkaufen (Nachverkauf). Der Nachverkauf ist Teil der Versteigerung. Die Bestimmungen über Fernabsatzverträge gem. §§312b ff BGB finden keine Anwendung; es gelten entsprechend die Versteigerungsbedingungen. Der Einlieferer stimmt zu, dass die Objekte nach Ablauf des 50-tägigen Nachverkaufs mit einem Abschlag von 30% in eine weitere Auktion übernommen werden. Sollte das Objekt dann immer noch nicht verkauft worden sein, so verpflichtet sich der Einlieferer, das Objekt zu seinen Lasten mit einer Frist von 14 Tagen abzuholen. Danach berechnen wir Lagergebühren pro Objekt in Höhe von € 5 pro Tag. Sollte der Einlieferer die Abholung auf eigene Kosten schriftlich oder mündlich (protokolliert) verweigern oder trotz 3-facher Mahnung jeweils im Abstand von 7 Tagen der Abholung nicht nachkommen, kann der Gegenstand zu einem vom Auktionshaus bestimmten Verkaufspreis im Freiverkauf verkauft werden.
  13. Der Einlieferer übernimmt die volle Gewähr für die von ihm bzgl. der Gegenstände gemachten Angaben und stellt das Auktionshaus von allen Ansprüchen frei, die seitens Dritter aus Anlass der Versteigerung geltend gemacht werden. Im Falle einer Rechtsverletzung verpflichtet er sich, die Kosten zu bevorschussen und zu tragen, soweit sie auf das Auktionshaus fallen. Das Auktionshaus haftet dem Einlieferer nur im Falle vorsätzlicher/grob fahrlässiger Pflichtverletzungen. Der Einlieferer weist die Karrenbauer GmbH an, ihm zustehende Erlöse vertragskonform abzurechnen und auszuzahlen.
  14. Meist 15 Werktage nach der Auktion erfolgt eine erste Abrechnung der vom Käufer bezahlten Objekte aus einer Auktion. Eine zweite Abrechnung erfolgt nach dem Nachverkauf, also etwa 50 Tage nach der Auktion. Dann noch offene Beträge werden monatlich geprüft und abgerechnet, sofern die entsprechende Zahlung des Käufers eingegangen ist. Eine Verrechnung mit anderen Forderungen des Auktionshauses gegen den Einlieferer sowie der Abzug der dem Auktionshaus geschuldeten Provision, sonstiger Kosten und barer Auslagen (vgl. Ziffer 8) ist zulässig. Für die Einbringlichkeit des Zuschlagspreises wird nicht gehaftet. Das Auktionshaus haftet dem Einlieferer in Höhe des ihm zustehenden Versteigerungserlöses erst nach Zahlung des Ersteigerers und Aushändigung der eingelieferten Gegenstände an den Käufer.
  15. Der Vertrag ist bis zum Ablauf des Nachverkaufs inklusive der Aufnahme in eine weitere Auktion mit einem Abschlag von 30% auf die Ausrufpreise unwiderruflich geschlossen.
  16. Seit dem 1.1.2020 gilt das neue Geldwäschegesetz, welches Kunsthandelnde dazu verpflichtet, von Kunden und Käufern eine Legitimation abzufragen. Zu diesen Sorgfaltspflichten gehört die Identifizierung bei Privatkunden durch Ausweiskopie/bei juristischen Personen durch Handelsregisterauszug. Entsprechend Gesetz ist die Karrenbauer GmbH verpflichtet, eine Einlieferung zu verweigern und diese zu melden, sollte sich ein Geldwäscheverdacht ergeben.
  17. Wir erheben, verarbeiten und nutzen personenbezogene Daten nur, soweit sie für die Abwicklung des Angebots und Verkaufs der Objekte nötig sind. Personenbezogene Daten über die Inanspruchnahme unserer Internetseiten erheben, verarbeiten und nutzen wir nur, soweit dies erforderlich ist, um die Inanspruchnahme des Dienstes zu ermöglichen.
  18. Vereinbarungen und Änderungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform, Erklärungen der Karrenbauer GmbH sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen aus irgendeinem Grunde unwirksam sein, so behalten die übrigen gleichwohl ihre Gültigkeit. Erfüllungsort für beide Teile ist Konstanz. Gerichtsstand ist Konstanz, wenn der Käufer Vollkaufmann, eine Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Käufer im Geltungsbereich des deutschen Rechts keinen Sitz hat oder sein Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Rechtsbeziehungen richten sich nach dem deutschen Recht unter Ausschluss des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf/Kaufverträgen über bewegliche Sachen.
  19. Die Einlieferungsliste der zu versteigernden Gegenständen ist Bestandteil des Vertrags und wird vom Einlieferer und der Karrenbauer GmbH unterzeichnet.
  20. Einlieferer stimmen dem Erhalt des Newsletters zu, um u.a. über anstehende Auktionen informiert zu werden. Erteilte Zustimmungen können Sie jederzeit an auktionshaus@karrenbauer.de



Karrenbauer GmbH  |  Registergericht Freiburg HRB 728572  |  Steuernummer 18147/43840
Sitz der Gesellschaft: Herdweg 17, 78343 Gaienhofen
Geschäftsräume: Mainaustraße 2, DE-78462 Konstanz und Hauptstraße 100, CH-8280 Kreuzlingen
Geschäftsführender Gesellschafter Dr. Till W. Truckenmüller
Telefon: 0049 7531 27202  |  E-Mail: auktionshaus@karrenbauer.de  |  Internet: www.karrenbauer.de